Gesetzliche Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung: Das Fundament der Altersvorsorge – und seine Grenzen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Menschen in Deutschland die zentrale Säule der Altersvorsorge. Fast 90% aller Erwerbstätigen zahlen Monat für Monat ihre Beiträge ein und erwerben damit Ansprüche auf eine Altersrente. Das System basiert auf einem Generationenvertrag: Die heutigen Arbeitnehmer finanzieren die Renten der heutigen Rentner, und die kommende Generation wird später ihre Renten finanzieren. Dieses Prinzip hat in der Vergangenheit gut funktioniert. Doch die demografische Entwicklung stellt das Umlagesystem vor fundamentale Herausforderungen.

Das Rentenniveau – also das Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt – ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten kontinuierlich gesunken. Lag es Anfang der 1990er Jahre noch bei über 55%, liegt es heute bei etwa 48%. Die Bundesregierung hat zugesagt, dass es bis 2025 nicht unter diese Marke fallen soll. Was danach kommt, ist offen. Demografen rechnen damit, dass ohne grundlegende Reformen ein weiteres Absinken unvermeidbar ist.

Wie die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert

Das deutsche Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht individuell angespart, sondern direkt zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Jeder Versicherte erwirbt durch seine Beitragszahlungen Rentenpunkte, die auch als Entgeltpunkte bezeichnet werden. Ein Entgeltpunkt erhält, wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient hat. Wer mehr verdient, sammelt entsprechend mehr Punkte, wer weniger verdient, weniger.

Die Höhe der späteren Rente errechnet sich aus der Anzahl der gesammelten Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Dieser wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei etwa 39,32 Euro im Westen und 39,47 Euro im Osten. Ein Versicherter, der über 45 Jahre hinweg jedes Jahr genau das Durchschnittsentgelt verdient hat, kommt auf 45 Entgeltpunkte und erhält damit eine monatliche Rente von etwa 1.770 Euro.

Jahreseinkommen Entgeltpunkte pro Jahr Entgeltpunkte nach 45 Jahren Monatliche Rente
30.000 Euro ca. 0,65 ca. 29,25 ca. 1.150 Euro
45.000 Euro ca. 1,0 ca. 45 ca. 1.770 Euro
60.000 Euro ca. 1,33 ca. 60 ca. 2.360 Euro
75.000 Euro ca. 1,67 ca. 75 ca. 2.950 Euro

Diese Zahlen sind Näherungswerte und gehen von einem konstanten Einkommen über 45 Jahre aus. In der Realität verlaufen Erwerbsbiografien selten so linear. Studienzeiten, Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder längere Auslandsaufenthalte führen dazu, dass die tatsächlichen Rentenansprüche oft niedriger ausfallen als die theoretische Standardrente.

Die Beitragsbemessungsgrenze: Warum Gutverdiener relativ weniger erhalten

Die gesetzliche Rentenversicherung ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 96.600 Euro jährlich in den alten Bundesländern und bei 91.800 Euro in den neuen Bundesländern. Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber liegenden Betrag keine Rentenbeiträge mehr und erwirbt auch keine weiteren Rentenpunkte.

Das hat zur Folge, dass die gesetzliche Rente für Gutverdiener prozentual weniger des letzten Einkommens abdeckt als für Durchschnittsverdiener. Ein Arbeitnehmer, der 150.000 Euro jährlich verdient, zahlt Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Seine maximale gesetzliche Rente entspricht damit nur etwa 30 bis 35% seines letzten Bruttoeinkommens. Die Rentenlücke ist bei höheren Einkommen also besonders groß.

Diese Deckelung ist politisch gewollt und entspricht dem Solidarprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch sie bedeutet auch, dass Besserverdiener zwingend auf zusätzliche Vorsorge angewiesen sind, wenn sie ihren Lebensstandard im Alter halten wollen. Ein eigenverantwortlicher Vermögensaufbau ist für diese Gruppe nicht optional, sondern notwendig.

Der demografische Wandel: Warum das System unter Druck gerät

Das Umlageverfahren funktioniert nur, solange das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern einigermaßen ausgewogen ist. In den kommenden Jahren wird sich dieses Verhältnis jedoch dramatisch verschieben. Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation gehen in Rente, während gleichzeitig weniger junge Menschen ins Erwerbsleben eintreten.

Aktuell kommen auf einen Rentner etwa zwei Beitragszahler. In den kommenden 15 Jahren wird sich dieses Verhältnis auf etwa 1,5 zu 1 verschieben. Das bedeutet: Immer weniger Schultern müssen die Last der Rentenfinanzierung tragen. Um das System stabil zu halten, gibt es im Wesentlichen drei Stellschrauben – höhere Beiträge, niedrigere Renten oder ein höheres Renteneintrittsalter. Wahrscheinlich wird es eine Kombination aus allen dreien werden.

Der Rentenbeitragssatz liegt derzeit bei 18,6%. Prognosen gehen davon aus, dass er bis Mitte der 2030er Jahre auf über 20% steigen könnte. Gleichzeitig wird es schwer sein, das Rentenniveau zu halten. Die politisch zugesagte Haltelinie von 48% bis 2025 ist nur durch massive Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt zu halten. Nach 2025 wird sich zeigen müssen, wie lange diese Stützung finanzierbar bleibt.

Rentenarten: Nicht nur die Altersrente zählt

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrenten, sondern deckt auch andere Risiken ab. Die wichtigsten Rentenarten sind:

Regelaltersrente: Die normale Altersrente, die man nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhält. Diese liegt für alle ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Wer früher geboren wurde, hat eine niedrigere Regelaltersgrenze, die schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wurde.

Altersrente für langjährig Versicherte: Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, kann bereits mit 63 Jahren in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Pro Jahr des vorzeitigen Renteneintritts werden 3,6% der Rente dauerhaft gekürzt. Wer vier Jahre früher geht, verliert also 14,4% seiner Rente, lebenslang.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Versicherungsjahre nachweisen kann, darf ohne Abschläge zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Das bedeutet für die meisten Menschen einen abschlagsfreien Renteneintritt mit 65 Jahren.

Erwerbsminderungsrente: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Diese fällt in der Regel deutlich niedriger aus als die reguläre Altersrente, da weniger Beitragsjahre zusammenkommen. Zudem werden Abschläge fällig, wenn die Erwerbsminderung vor dem regulären Rentenalter eintritt.

Hinterbliebenenrente: Witwen und Witwer erhalten nach dem Tod des Partners eine Hinterbliebenenrente. Diese beträgt in der Regel 55% der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte. Auch Waisen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente.

Rentenpunkte sammeln: Was zählt und was nicht

Nicht nur Erwerbsarbeit führt zu Rentenpunkten. Auch bestimmte Lebensumstände werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt:

Kindererziehungszeiten: Pro Kind werden für die ersten zwei bis drei Lebensjahre Rentenpunkte gutgeschrieben. Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sind es zwei Jahre, bei jüngeren Kindern drei Jahre. Pro Jahr wird ein Entgeltpunkt angerechnet, unabhängig davon, ob man in dieser Zeit gearbeitet hat oder nicht.

Pflegezeiten: Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause pflegt, erwirbt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege ab.

Arbeitslosigkeit: Auch während Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden Rentenbeiträge gezahlt, allerdings auf Basis eines reduzierten Einkommens. Bei Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) werden keine Rentenbeiträge mehr entrichtet, diese Zeiten zählen aber als Anrechnungszeiten.

Ausbildung und Studium: Schul- und Studienzeiten werden als Anrechnungszeiten berücksichtigt, führen aber nicht zu Rentenpunkten. Sie können jedoch wichtig sein, um Mindestversicherungszeiten zu erfüllen.

Wehrdienst und Zivildienst: Für Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes werden Rentenpunkte gutgeschrieben, auch wenn in dieser Zeit keine Beiträge gezahlt wurden.

Die Renteninformation: Was sie aussagt und was nicht

Jeder Versicherte erhält ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Darin werden die bisherigen Entgeltpunkte ausgewiesen und eine Hochrechnung der zu erwartenden Rente vorgenommen. Diese Hochrechnung basiert auf der Annahme, dass das bisherige Einkommensniveau bis zum Renteneintritt konstant bleibt.

Was die Renteninformation jedoch nicht berücksichtigt, ist die Inflation. Die ausgewiesenen Beträge sind nominale Werte. Was 1.500 Euro in 25 Jahren tatsächlich wert sein werden, hängt von der Inflationsentwicklung ab. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2% pro Jahr entspricht die nominale Rente von 1.500 Euro in 25 Jahren nur noch einer Kaufkraft von etwa 915 Euro in heutiger Währung.

Auch die Hochrechnung selbst ist mit Vorsicht zu genießen. Sie unterstellt, dass man bis zum Renteneintritt durchgehend arbeitet und das gleiche Gehalt bezieht. In der Realität gibt es oft Phasen der Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder Selbstständigkeit, die zu niedrigeren Rentenansprüchen führen. Wer seine Altersvorsorge realistisch planen will, sollte daher nicht blind den Zahlen in der Renteninformation vertrauen, sondern eine eigene, konservativere Berechnung vornehmen.

Rentenanpassung: Wie sich die Rente entwickelt

Die Renten werden jährlich angepasst, und zwar in Abhängigkeit von der Lohnentwicklung der Versicherten. Steigen die Löhne, steigen auch die Renten – zumindest in der Theorie. In der Praxis gibt es jedoch verschiedene Dämpfungsfaktoren, die dafür sorgen, dass die Rentenanpassung oft niedriger ausfällt als die Lohnentwicklung.

Ein wichtiger Dämpfungsfaktor ist der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern berücksichtigt. Verschiebt sich dieses Verhältnis zuungunsten der Beitragszahler, fällt die Rentenanpassung geringer aus. Dieser Mechanismus soll verhindern, dass die Beitragssätze zu stark steigen, führt aber zwangsläufig dazu, dass die Renten langsamer wachsen als die Löhne.

In den vergangenen Jahren gab es mehrere Jahre mit spürbaren Rentenerhöhungen, etwa 2023 mit einer Anpassung von über 4%. Doch diese Erhöhungen konnten die Inflation in vielen Fällen nicht vollständig ausgleichen. Wer sich auf die gesetzliche Rente als alleinige Altersvorsorge verlässt, muss damit rechnen, dass die Kaufkraft seiner Rente im Laufe der Zeit sinkt.

Freiwillige Beiträge und Ausgleichszahlungen

Wer seine Rentenansprüche erhöhen möchte, kann freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das ist insbesondere für Selbstständige interessant, die nicht pflichtversichert sind. Auch wer im Ausland lebt oder arbeitet, kann durch freiwillige Beiträge seine Ansprüche aufrechterhalten oder erhöhen.

Seit einigen Jahren besteht zudem die Möglichkeit, Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt durch Ausgleichszahlungen zu kompensieren. Wer beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, kann die dadurch entstehenden Abschläge durch eine Einmalzahlung ausgleichen. Diese Zahlung ist steuerlich absetzbar und kann für gut verdienende Arbeitnehmer kurz vor der Rente eine interessante Option sein.

Allerdings sollte man sich gut überlegen, ob diese Ausgleichszahlung sinnvoll ist. Die Rendite, die man durch die höhere Rente erzielt, ist oft niedriger als das, was mit einer Anlage in ETFs erreichbar wäre. Zudem ist das eingezahlte Geld unwiderruflich in der Rentenversicherung gebunden und kann nicht vererbt werden. Stirbt man kurz nach Rentenbeginn, ist der größte Teil der Ausgleichszahlung verloren.

Die gesetzliche Rente im internationalen Vergleich

Das deutsche Rentensystem gilt international als eines der solideren Systeme, steht aber unter zunehmendem Druck. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern liegt das Rentenniveau in Deutschland im Mittelfeld. Länder wie die Niederlande oder Dänemark haben höhere Rentenniveaus, aber auch höhere Beitragssätze und eine stärkere Komponente der kapitalgedeckten Vorsorge.

In den Niederlanden etwa ist die zweite Säule – die betriebliche Altersvorsorge – faktisch verpflichtend und kapitalgedeckt. Das bedeutet, dass die Beiträge nicht direkt zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet werden, sondern am Kapitalmarkt angelegt und für den einzelnen Versicherten angespart werden. Dieses System ist deutlich stabiler gegenüber demografischen Veränderungen, erfordert aber auch eine funktionierende Kapitalmarktinfrastruktur und eine langfristig positive Entwicklung der Märkte.

Deutschland setzt nach wie vor primär auf das Umlageverfahren, ergänzt durch kapitalgedeckte Elemente in der zweiten und dritten Säule. Doch diese Ergänzungen sind freiwillig und werden längst nicht von allen genutzt. Das Ergebnis ist eine wachsende Versorgungslücke, die insbesondere künftige Rentnergenerationen betreffen wird.

Steuern und Sozialabgaben auf die Rente

Ein Punkt, der bei der Rentenberechnung oft übersehen wird, ist die Besteuerung. Die gesetzliche Rente ist nicht mehr steuerfrei. Seit der Rentenreform 2005 wird die Rente schrittweise der nachgelagerten Besteuerung unterworfen. Das bedeutet: Die Beiträge zur Rentenversicherung können während der Erwerbsphase steuerlich abgesetzt werden, dafür wird die Rente im Alter besteuert.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jährlich. Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss 83% seiner Rente versteuern. Für alle, die ab 2040 in Rente gehen, ist die Rente zu 100% steuerpflichtig. Hinzu kommt der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern anfallen. Dieser liegt 2026 bei etwa 11.784 Euro für Alleinstehende.

Zusätzlich zur Einkommensteuer müssen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt etwa 7,3% der Rente, zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt bei etwa 3% bis 4%, je nachdem, ob man Kinder hat oder nicht.

Diese Abzüge können die Nettorente erheblich schmälern. Eine Bruttorente von 1.800 Euro kann nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben auf etwa 1.500 bis 1.550 Euro netto schrumpfen. Wer seine Altersvorsorge plant, sollte daher nicht mit der Bruttorente, sondern mit der realistisch zu erwartenden Nettorente rechnen.

Grenzen der gesetzlichen Rente: Warum sie allein nicht reicht

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine wichtige Grundabsicherung, aber sie allein reicht nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Das sinkende Rentenniveau, die demografische Entwicklung und die Besteuerung der Renten führen dazu, dass die Versorgungslücke für künftige Rentnergenerationen größer wird.

Wer sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, muss im Alter mit erheblichen Einschnitten rechnen. Das gilt besonders für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, aber auch für Arbeitnehmer mit unterbrochenen Erwerbsbiografien oder niedrigen Einkommen. Die Altersarmut, die heute noch ein randständiges Phänomen ist, könnte in den kommenden Jahrzehnten zu einem massenhaften Problem werden.

Die Lösung liegt nicht darin, die gesetzliche Rente abzuschreiben, sondern sie als das zu sehen, was sie ist: eine wichtige, aber unzureichende Basis. Ergänzt werden muss sie durch eigenverantwortlichen Vermögensaufbau, etwa durch ETF-Sparpläne oder andere kapitalbildende Maßnahmen. Wer frühzeitig beginnt, kann mit überschaubaren monatlichen Beträgen ein Zusatzkapital aufbauen, das die Rentenlücke schließt.

Fazit: Unverzichtbar, aber nicht ausreichend

Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt das Fundament der Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet eine verlässliche Grundabsicherung und deckt Risiken wie Erwerbsminderung oder den Tod des Partners ab. Doch als alleinige Altersvorsorge reicht sie nicht mehr aus. Die demografische Entwicklung und das sinkende Rentenniveau machen zusätzliche Vorsorge notwendig.

Wer sich rechtzeitig damit auseinandersetzt, kann die Versorgungslücke durch eigene Maßnahmen schließen. Wer dagegen darauf hofft, dass die Politik schon irgendwie für ausreichende Renten sorgen wird, läuft Gefahr, im Alter mit deutlich weniger Geld auskommen zu müssen als gewohnt. Die Verantwortung liegt zunehmend beim Einzelnen – und das ist keine Drohung, sondern eine Tatsache, mit der man sich besser heute als morgen auseinandersetzt.

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